Durch das Musterprotokoll können die Gründungskosten gesenkt werden. Das Kostenprivileg greift jedoch nur dann, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.