Online-Formular Schenkungsvertrag Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notariat übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Das Weiterleiten an andere Personen zum weiteren Ausfüllen ist ebenfalls möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin.I. Angaben zur Veräußererseite (= schenkende Person)HiddenLinkName HiddenLinkTelefon HiddenLinkMail HiddenLinkWebsite HiddenLinkDatenschutz HiddenLinkDatenschutzKurz HiddenLinkLogo HiddenLinkFooter HiddenLinkHex HiddenLinkFontHex Anzahl der Veräußerer12Verhältnis zwischen den veräußernden Personen Veräußerer 1Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Telefon Email Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). FamilienstandBitte auswählenledigverheiratetverwitwetgeschiedenin eingetragener Lebenspartnerschaft lebendEhe mit Veräußerer 2 Ja Nein Eingetragene Lebenspartnerschaft mit Veräußerer 2 Ja Nein Es besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Veräußerer 1Hat Veräußerer 1 Kinder? Ja Nein Anzahl der KinderBitte wählen123456789Anzahl der Kinder aus derzeitiger Ehe / eingetragener LebenspartnerschaftBitte wählen0123456789Anzahl der Kinder aus vorherigen BeziehungenBitte wählen0123456789Ist der Vater von Veräußerer 1 am Leben? Ja Nein Ist die Mutter von Veräußerer 1 am Leben? Ja Nein Testament/Erbvertrag vorhandenEin bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen. Ja Nein Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Dolmetscher für welche Sprache erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? Veräußerer 2Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Telefon Email Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). FamilienstandBitte auswählenledigverheiratetverwitwetgeschiedenin eingetragener Lebenspartnerschaft lebendEs besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Veräußerer 2Hat Veräußerer 2 Kinder? Ja Nein Anzahl der KinderBitte wählen123456789Anzahl der Kinder aus derzeitiger Ehe / eingetragener LebenspartnerschaftBitte wählen0123456789Anzahl der Kinder aus vorherigen BeziehungenBitte wählen0123456789Hat Veräußerer 2 Kinder außerhalb der Ehe mit Veräußerer 1 ? Ja Nein Anzahl der Kinder aus vorherigen BeziehungenBitte wählen0123456789Ist der Vater von Veräußerer 2 am Leben? Ja Nein Ist die Mutter von Veräußerer 2 am Leben? Ja Nein Ist der Vater von Veräußerer 2 am Leben? Ja Nein Ist die Mutter von Veräußerer 2 am Leben? Ja Nein Testament/Erbvertrag vorhandenEin bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen. Ja Nein Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Für welche Sprache ist ein Dolmetscher erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? II. Angaben zur Erwerberseite (= beschenkte Person)Anzahl der Erwerber1234Erwerber 1Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). Telefon Email Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft Ja Nein Es besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Erwerber 1Ist Erwerber 1 mit Veräußerer 1 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 1 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 1 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Ist Erwerber 1 mit Veräußerer 2 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 1 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 2 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Für welche Sprache ist ein Dolmetscher erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? Erwerber 2Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). Telefon Email Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft Ja Nein Es besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Erwerber 2Ist Erwerber 2 mit Veräußerer 1 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 2 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 1 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Ist beschenkte Person 2 mit schenkender Person 2 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Beschenkte Person 2 ist der bzw. die ________ von schenkender Person 2 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Für welche Sprache ist ein Dolmetscher erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? Erwerber 3Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). Telefon Email Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft Ja Nein Es besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Erwerber 3Ist Erwerber 3 mit Veräußerer 1 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 3 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 1 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Ist Erwerber 3 mit Veräußerer 2 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 3 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 2 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Für welche Sprache ist ein Dolmetscher erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? Erwerber 4Anrede, Titel Vorname(n)Bitte geben Sie alle Vornamen entsprechend dem amtlichen Ausweisdokument an. Nachname Ggf. Geburtsname Geburtsdatum Tag Monat Jahr Staatsangehörigkeit(en) Anschrift Anschrift PLZ Ort Steuer-IDDie steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer. Es geht nicht um die Steuernummer (die 13 Stellen hat). Telefon Email Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft Ja Nein Es besteht ein Ehevertrag Ja Nein Bezug zum AuslandEin Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Kaufvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Ja Nein Weitere Angaben zu Erwerber 4Ist Erwerber 4 mit Veräußerer 1 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber Person 4 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 1 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Ist Erwerber 4 mit Veräußerer 2 verwandt oder verschwägert? Ja Nein Erwerber 4 ist der bzw. die ________ von Veräußerer 2 Bitte auswählenEhemannEhefrauSohnTochterEnkelEnkelinUrenkelUrenkelinBruderSchwesterVaterMutterGroßvaterGroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterNeffeNichteOnkelTanteGroßonkelGroßtanteCousinCousineUnbekanntSonstigeSonstiges Verwandtschaftsverhältnis Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig. Zusätzlich darf die dolmetschende Person nicht mit einem Vertragsbeteiligten verwandt oder verschwägert sein. Ja Nein Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann. Ja Nein Sonstige Anmerkungen Für welche Sprache ist ein Dolmetscher erforderlich? Welche körperliche Einschränkung liegt vor? Erwerbsverhältnis zwischen den ErwerberErwerbsverhältnis zu gleichen Teilen zu ungleichen Teilen in GbRHäufig erwerben mehrere Erwerber zu gleichen Teilen. Bei mehreren Erwerbern besteht neben der Möglichkeit zum Erwerb von Miteigentumsanteilen auch die Möglichkeit, in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu erwerben. Nachteil ist, dass eine solche Gestaltung komplexer ist und in der Handhabung mitunter Probleme bereitet. Zudem ist der Erwerb in GbR teurer, da zusätzliche Gebühren für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags anfallen. Die GbR bietet aber auch verschiedene Vorteile. So kann das Rechtsverhältnis zwischen den Erwerbern sehr differenziert und individuell gestaltet werden, insbesondere ist eine flexible Beteiligung bspw. abhängig von Finanzierungsbeiträgen möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen. Name / Quote jedes ErwerbersIII. Angaben zum SchenkungsgegenstandGegenstand Immobilie Unternehmensbeteiligung Geldbetrag Sonstiges Anzahl der Immobilien12345Höhe des Geldbetrags (EUR)Sonstiger GegenstandAngaben zu Immobilie 1Adresse Anschrift PLZ Ort Grundbuch von Gemarkung Blatt Art der BebauungBitte auswählenEinfamilienhausDoppelhaushälfteMehrfamilienhausEigentumswohnungWirtschaftsgebäudeunbebautsonstigesArt der NutzungBitte auswählenLeerstehendGenutzt durch schenkende PersonDerzeit vermietetLandwirtschaftGeschätzter Verkehrswert der ImmobilieHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vermietet an Vermietet an Erwerber Vermietet an Dritten Wird ein Stellplatz mit übertragen? Ja Nein Separates Grundbuchblatt Sondernutzungsrecht Angaben zu Immobilie 2Adresse Anschrift PLZ Ort Grundbuch von Gemarkung Blatt Art der BebauungBitte auswählenEinfamilienhausDoppelhaushälfteMehrfamilienhausEigentumswohnungWirtschaftsgebäudeunbebautsonstigesArt der NutzungBitte auswählenLeerstehendGenutzt durch schenkende PersonDerzeit vermietetLandwirtschaftGeschätzter Verkehrswert der ImmobilieHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vermietet an Vermietet an Erwerber Vermietet an Dritten Wird ein Stellplatz mit übertragen? Ja Nein Separates Grundbuchblatt Sondernutzungsrecht Angaben zu Immobilie 3Adresse Anschrift PLZ Ort Grundbuch von Gemarkung Blatt Art der BebauungBitte auswählenEinfamilienhausDoppelhaushälfteMehrfamilienhausEigentumswohnungWirtschaftsgebäudeunbebautsonstigesArt der NutzungBitte auswählenLeerstehendGenutzt durch schenkende PersonDerzeit vermietetLandwirtschaftGeschätzter Verkehrswert der ImmobilieHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vermietet an Vermietet an Erwerber Vermietet an Dritten Wird ein Stellplatz mit übertragen? Ja Nein Separates Grundbuchblatt Sondernutzungsrecht Angaben zu Immobilie 4Adresse Anschrift PLZ Ort Grundbuch von Gemarkung Blatt Art der BebauungBitte auswählenEinfamilienhausDoppelhaushälfteMehrfamilienhausEigentumswohnungWirtschaftsgebäudeunbebautsonstigesArt der NutzungBitte auswählenLeerstehendGenutzt durch schenkende PersonDerzeit vermietetLandwirtschaftGeschätzter Verkehrswert der ImmobilieHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vermietet an Vermietet an Erwerber Vermietet an Dritten Wird ein Stellplatz mit übertragen? Ja Nein Separates Grundbuchblatt Sondernutzungsrecht Angaben zu Immobilie 5Adresse Anschrift PLZ Ort Grundbuch von Gemarkung Blatt Art der BebauungBitte auswählenEinfamilienhausDoppelhaushälfteMehrfamilienhausEigentumswohnungWirtschaftsgebäudeunbebautsonstigesArt der NutzungBitte auswählenLeerstehendGenutzt durch schenkende PersonDerzeit vermietetLandwirtschaftGeschätzter Verkehrswert der ImmobilieHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vermietet an Vermietet an Erwerber Vermietet an Dritten Wird ein Stellplatz mit übertragen? Ja Nein Separates Grundbuchblatt Sondernutzungsrecht Angaben zur UnternehmensbeteiligungAngaben zur UnternehmensbeteiligungFür jede Beteiligung bitte folgende Daten angeben: Name der Gesellschaft, Handelsregisternummer, Registergericht, Höhe der übertragenen BeteiligungGeschätzter Verkehrswert der UnternehmensbeteiligungHier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich.Vorbehaltene Nutzung der Unternehmensbeteiligung für Veräußererseite Recht zum Behalten der Erträge (Nießbrauch) Kein Nutzungsvorbehalt IV. Weitere AngabenMotiv(e) für Übertragung Vorweggenommene Erbfolge Steuerliches Motiv Vermeidung eines Sozialhilferegresses Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen Ehebedingte Zuwendung Als Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen Sonstiges Motiv(e) für Übertragung Vorweggenommene Erbfolge Steuerliches Motiv Vermeidung eines Sozialhilferegresses Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen Als Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen Sonstiges Art und Wert der erbrachten LeistungSonstiges Motiv für die ÜbertragungGegenleistung(en) der Erwerberseite Keine Gegenleistung Einmalige Zahlung Zahlung eines laufenden Betrags Übernahme einer Schuld des Veräußerers Pflegeleistung Sonstiges Höhe der Einmalzahlung (EUR)Details zum laufenden BetragBezeichnung und Höhe der SchuldSonstige GegenleistungVorbehaltene Nutzung der Immobilie für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt im Todesfall übergehen? Vorbehaltene Nutzung von Immobilie 1 für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt für Immobilie 1 im Todesfall übergehen? Vorbehaltene Nutzung von Immobilie 2 für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt für Immobilie 2 im Todesfall übergehen? Vorbehaltene Nutzung von Immobilie 3 für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt für Immobilie 3 im Todesfall übergehen? Vorbehaltene Nutzung von Immobilie 4 für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt für Immobilie 4 im Todesfall übergehen? Vorbehaltene Nutzung von Immobilie 5 für Veräußererseite Recht zum Wohnen oder Vermieten (Nießbrauch)Der Nießbrauch ist das umfangreichste Nutzungsrecht. Dadurch bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Immobilien kann der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie selbst bewohnen sowie diese vermieten. Recht zum Wohnen (Wohnungsrecht)Ein Wohnungsrecht beinhaltet nur das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, nicht aber, diese zu vermieten. Häufig wird bei einem Wohnungsrecht geregelt, dass dieses erlischt, wenn der Berechtigte auf Dauer daran gehindert ist, die Immobilie zu bewohnen (etwa aufgrund einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim). Mitbenutzungsrecht gemeinsam mit Erwerber Kein Nutzungsvorbehalt Wohnungsrecht an gesamter Immobilie Teil der Immobilie Beschreibung des Immobilienteils mit Wohnungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieser Nutzungsvorbehalt auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieser Nutzungsvorbehalt für Immobilie 5 im Todesfall übergehen? Rückübertragungsmöglichkeit Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 Rückübertragungsmöglichkeit von Immobilie 1 Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht für Immobilie 1 im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 Rückübertragungsmöglichkeit von Immobilie 2 Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht für Immobilie 2 im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 Rückübertragungsmöglichkeit von Immobilie 3 Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht für Immobilie 3 im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 Rückübertragungsmöglichkeit von Immobilie 4 Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht für Immobilie 4 im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 Rückübertragungsmöglichkeit von Immobilie 5 Freies Rückforderungsrecht Rückforderungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen (Regelfall)Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel für die Schenkerseite, solche Rückforderungsrechte vorzusehen. Kein Rückforderungsrecht Soll im Falle des Todes von Veräußerer 1 dieses Rückforderungsrecht auf eine dritte Person (z.B. Ehepartner) übergehen? Ja Nein Auf wen soll dieses Rückforderungsrecht für Immobilie 5 im Todesfall übergehen? Geburtsdatum Tag Monat Jahr Verhältnis zu Veräußerer 1 V. BesonderheitenNehmen alle Personen an der Beurkundung teil? Ja Nein Wer nimmt NICHT an der Beurkundung teil? VI. Anmerkungen/Sonstige HinweiseAnmerkungen / unverbindliche TerminwünscheVII. Benötigte UnterlagenFür die Erstellung der Schenkungsurkunde benötigen wir eine Kopie bzw. einen Scan von manchen Unterlagen. Gern können Sie dazu die nachfolgende Uploadfunktion nutzen. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden. Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die Originale mit. Sollten die benötigten Unterlagen bei uns im Amt verwahrt sein, brauchen Sie diese nicht erneut an uns zu übermitteln.Folgende Unterlagen werden benötigt: Kopie des Ehevertrags von Veräußerer 1 Kopie des Ehevertrags von Veräußerer 2 Kopie des Ehevertrags von Veräußerer 1 und Veräußerer 2 Kopie des Ehevertrags von Erwerber 1 Kopie des Ehevertrags von Erwerber 2 Kopie des Ehevertrags von Erwerber 3 Kopie des Ehevertrags von Erwerber 4 Kopie des Testaments/Erbvertrags von Veräußerer 1 Kopie des Testaments/Erbvertrags von Veräußerer 2 Dokument(e) hochladen (optional) Ziehen Sie Dateien hier her oder Wählen Sie Dateien aus Akzeptierte Datentypen: pdf, jpg, png, Max. Dateigröße: 4 MB, Max. Dateien: 6. VIII. Ende des FormularsVII. Ende des FormularsName des Ausfüllenden(erforderlich) Kontakt(erforderlich) Email Telefon Post Email des Ausfüllenden(erforderlich) Telefonnummer des Ausfüllenden(erforderlich) Postadresse des Ausfüllenden Anschrift PLZ Ort Beauftragung(erforderlich) Ich beauftrage den Notar, die Beurkundung der Schenkung vorzubereiten. Mir ist bewusst, dass durch die Entwurfserstellung Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Ein Entwurf soll derzeit noch nicht erstellt werden. Die vorstehenden Angaben dienen nur der Vorabinformation und Vorbereitung einer Besprechung. Entwurf an Veräußerer per Email per Post Entwurf an Veräußerer 1 per Email per Post Entwurf an Veräußerer 2 per Email per Post Entwurf an Erwerber per Email per Post Entwurf an Erwerber 1 per Email per Post Entwurf an Erwerber 2 per Email per Post Entwurf an Erwerber 3 per Email per Post Entwurf an Erwerber 4 per Email per Post Datenschutz(erforderlich) Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen. Datenschutz und Impressum notare@rathausmarkt.de 040.30373860 Mönckebergstr. 22, 20095 Hamburg