Online-Formular Testament
I. Wer möchte seinen Nachlass regeln?
Angaben zum Erblasser
Angaben zu Erblasser 1 Geburtsdatum Anschrift
Ehe mit Erblasser 2 Eingetragener Lebenspartnerschaft mit Erblasser 2 Es besteht ein Ehevertrag Bezug zum Ausland Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Testament/Erbvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.
Weitere Angaben zum Erblasser
Weitere Angaben zu Erblasser 1 Testament/Erbvertrag vorhanden Ein bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen.
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Angaben zum Ehepartner Geburtsdatum Anschrift
Angaben zu Erblasser 2 Geburtsdatum Anschrift
Es besteht ein Ehevertrag Bezug zum Ausland Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Testament/Erbvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.
Weitere Angaben zu Erblasser 2 Testament/Erbvertrag vorhanden Ein bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen.
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
II. Angaben zu Angehörigen Lebende Familienangehörige
Angaben zu Kindern
Angaben zu Kind 1 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 1 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 1
Angaben zu Kind 2 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 2 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 2
Angaben zu Kind 3 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 3 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 3
Angaben zu Kind 4 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 4 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 4
Angaben zu Kind 5 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 5 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 5
Angaben zu Kind 6 Geburtsdatum Anschrift
Beziehung zu den Erblassern Kind aus jetziger Ehe? Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft? Hat Kind 6 eigene Kinder? Namen / Geburtsdaten der Kinder von Kind 6
Angaben zu weiteren Enkelkindern Gibt es weitere Enkelkinder? (z.B. von verstorbenen Kindern) Namen / Geburtsdaten der weiteren Enkelkinder
Angaben zu Eltern Ist der Vater von Erblasser 1 am Leben? Ist die Mutter von Erblasser 1 am Leben? Ist der Vater von Erblasser 2 am Leben? Ist die Mutter von Erblasser 2 am Leben?
III. Angaben zum Vermögen Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände
Angaben zu Immobilie 1 Adresse
Vermietet an Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 1 gehört Anmerkungen zu Immobilie 1
Angaben zu Immobilie 2 Adresse
Vermietet an Gibt es einen zugehörigen Stellplatz? Immobilie 2 gehört Anmerkungen zu Immobilie 2
Angaben zu Immobilie 3 Adresse
Vermietet an Gibt es einen zugehörigen Stellplatz? Immobilie 3 gehört Anmerkungen zu Immobilie 3
Angaben zu Immobilie 4 Adresse
Vermietet an Gibt es einen zugehörigen Stellplatz? Immobilie 4 gehört Anmerkungen zu Immobilie 4
Angaben zu Immobilie 5 Adresse
Vermietet an Gibt es einen zugehörigen Stellplatz? Immobilie 5 gehört Anmerkungen zu Immobilie 5
Angaben zur Unternehmensbeteiligung Angaben zur Unternehmensbeteiligung Für jede Beteiligung bitte folgende Daten angeben: Name der Gesellschaft, Handelsregisternummer,
Registergericht, Höhe der übertragenen Beteiligung
Verkehrswert der Beteiligung (EUR) Hier ist der aktuelle Verkehrswert anzugeben. Damit wir Sie sinnvoll beraten können, ist eine realistische Einschätzung hilfreich. In der Regel kann der steuerliche Berater der Gesellschaft hierzu Angaben machen.
Unternehmensbeteiligung gehört
Angaben zum Barvermögen Barvermögen gehört
Angaben zum Auslandsvermögen Beschreibung des Auslandsvermögens
Auslandsvermögen gehört
Angaben zu Verbindlichkeiten Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gehören
IV. Regelungen im Testament Ersatzerbe(n) (insbesondere falls der Erbe(n) vorverstirbt)
Möchten Sie einen Testamentsvollstrecker vorsehen? Ein Testamentsvollstrecker kann beispielsweise die Aufteilung des Nachlasses übernehmen - etwa um Streit unter den Erben zu minimieren - oder den Nachlass für einen längeren Zeitraum verwalten - etwa wenn einzelne Erben noch minderjährig sind.
Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers Angaben zum Testamentvollstrecker
Soll für den Fall das beide Eltern versterben und Kinder noch minderjährig sind, ein Vormund bestimmt werden? Dies kann dann relevant werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Kindern versterben. Eltern, die das Sorgerecht haben, können für diesen Fall eine dritte Person oder ein Ehepaar als Vormund benennen (oder Personen von der Vormundschaft ausschließen).
Angaben zum Vormund bzw. der Vormunde
Soll der Ex-Partner von der Verwaltung des Vermögens, das minderjährige Kinder erben, ausgeschlossen werden? Dies kann relevant werden, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles ein Minderjähriger Vermögen erhält. Die Vermögenssorge der Sorgeberechtigten erstreckt sich nicht auf solches Vermögen, bei dem im Testament bestimmt wurde, dass die Sorgeberechtigten das Vermögen nicht verwalten sollen.
Bindungswirkung bzgl. der Regelungen des Testaments? Wenn mehrere Personen, etwa Ehegatten, gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen errichten, ist häufig gewünscht, dass Teile davon nicht mehr geändert werden können, ohne dass der andere Teil Kenntnis erhält oder ggf. sogar an solchen Änderungen mitwirkt.
Bindungswirkung bzgl. der Regelungen des Testaments? Wenn mehrere Personen, etwa Ehegatten, gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen errichten, ist häufig gewünscht, dass Teile davon nicht mehr geändert werden können, ohne dass der andere Teil Kenntnis erhält oder ggf. sogar an solchen Änderungen mitwirkt.
Gewünschte Bindungswirkung
Soll eine Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts getroffen werden? Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist. Hat ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Versterbens seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, kann ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen, so dass die getroffene Regelung unter Umständen nicht mehr gewünschte Wirkung entfaltet. Dem kann durch eine Rechtswahl vorgebeugt werden. Eine Rechtswahl ist mit Mehrkosten verbunden.
V. Anmerkungen/Sonstige Hinweise
VI. Unterlagen hochladen
VII. Ende des Formulars Kontakt(erforderlich) E-Mail Kommunikation Postadresse des Ausfüllenden
Beauftragung(erforderlich) Beauftragung(erforderlich) Beauftragung(erforderlich) Beauftragung(erforderlich) Entwurf an Erblasser Entwurf an Erblasser 1 Entwurf an Erblasser 2
Besprechungstermin Termin Haben Sie bereits einen zugeteilten Sachbearbeiter? Noch keinen Ackermann, Meike Bartolic, Nadine Börstler-Teisler, Diana Dalldorf, Claudia Folz, Natalia Goldberg, Rebeca Graef, Sandra Haas, Anja Heinsen, Anja Helms, Amke Herrmann, Iris Kaden, Doreen Karkowski, Alexander Kienbaum, Franziska Kowalski, Nadja Kromski, Melissa Kurmies, Jolanta Kußmaul, Luisa Latzke, Susan Lohmann, Alexandra Madlo, Corinna Mazur, Monika Meinschien, Gina Orlicka, Angelika Pawelczyk, Jessica Pehns, Marie-Christin Philipsen, Anna Prieß, Bianca Rasch, Karin Reinke, Angela Richter, Melanie Roahl, Diana Rösener, Ulrike Saggau, Stephanie Sayson, Marie-Isabelle Schacht, Anthea Schepanski, Nadine Schreyer, Anja Steffen, Freya Steinhoff, Janine Stolte, Julia Tobaben, Josefa Tucholski, Michael van Die, Saskia Wieben, Petra Wittenborn, Carsten
Gewünschte E-Mail-Kommunikation
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