Online-Formular Handelsregister
I. Betroffene Rechtsform
II. Angaben zur GmbH
II. Angaben zur Unternehmergesellschaft (UG) Anschrift
III. Inhalt der Änderung
Änderung bei der Gesellschaft / Geschäftsleitung / Prokura Was soll verändert werden? (Mehrfachauswahl möglich)(erforderlich)
Neuer Name der Gesellschaft
Veränderung Geschäftsadresse Neue Geschäftsanschrift
Veränderung Sitz der Gesellschaft
Neuer Unternehmensgegenstand
Änderung des Stammkapitals / Gesellschafterstruktur Änderung des Stammkapitals Treten neue Gesellschafter in die Gesellschaft ein? Bitte erläutern Sie, durch wen und in welcher Höhe die neuen Geschäftsanteile übernommen werden
Neuer Gesellschafter 1 Art des Gesellschafters Geburtsdatum Anschrift
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Anschrift
Wird bei der Beurkundung vertreten durch:
Vertreter 1 von neuer Gesellschafter 1 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 2 von neuer Gesellschafter 1 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 3 von neuer Gesellschafter 1 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Neuer Gesellschafter 2 Art des Gesellschafters Geburtsdatum Anschrift
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Anschrift
Wird bei der Beurkundung vertreten durch:
Vertreter 1 von neuer Gesellschafter 2 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 2 von neuer Gesellschafter 2 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 3 von neuer Gesellschafter 2 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Neuer Gesellschafter 3 Art des Gesellschafters Geburtsdatum Anschrift
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Anschrift
Wird bei der Beurkundung vertreten durch:
Vertreter 1 von neuer Gesellschafter 3 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 2 von neuer Gesellschafter 3 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 3 von neuer Gesellschafter 3 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Neuer Gesellschafter 4 Art des Gesellschafters Geburtsdatum Anschrift
Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Anschrift
Wird bei der Beurkundung vertreten durch:
Vertreter 1 von neuer Gesellschafter 4 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 2 von neuer Gesellschafter 4 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 3 von neuer Gesellschafter 4 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Abberufung / Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
Ausscheiden aufgrund Ausscheiden aufgrund Ausscheiden aufgrund Wurde die Niederlegungserklärung bereits gefasst? Soll der Notar die Niederlegungserklärung kostenpflichtig entwerfen? Wurde der Abberufungsbeschluss bereits gefasst? Soll der Notar den Abberufungsbeschluss kostenpflichtig entwerfen?
Bestellung eines Geschäftsführers
Wurde der Gesellschafterbeschluss bereits gefasst? Soll der Notar den Gesellschafterbeschluss kostenpflichtig entwerfen?
Neuer Geschäftsführer 1 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Neuer Geschäftsführer 2 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Neuer Geschäftsführer 3 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Veränderungen bei einem bestehenden Geschäftsführer Welche Veränderung soll angemeldet werden?
Abberufung eines Prokuristen
Bestellung eines Prokuristen
Neuer Prokurist 1 Geburtsdatum Einzelvertretungsbefugnis Ist der Prokurist einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer bzw. Prokuristen gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Prokurist auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Soll der Prokurist zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken befugt sein?
Neuer Prokurist 2 Geburtsdatum Einzelvertretungsbefugnis Ist der Prokurist einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer bzw. Prokuristen gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Prokurist auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Soll der Prokurist zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken befugt sein?
Neuer Prokurist 3 Geburtsdatum Einzelvertretungsbefugnis Ist der Prokurist einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer bzw. Prokuristen gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Prokurist auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Soll der Prokurist zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken befugt sein?
Veränderungen bei einem bestehenden Prokuristen Welche Veränderung soll angemeldet werden?
Sonstige Handelsregisteranmeldung / Satzungsänderung Welche Veränderung soll angemeldet werden?
Auflösung/Liquidation Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft aufgelöst werden soll Wurde der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bereits gefasst? Soll der Notar den Auflösungbeschluss kostenpflichtig entwerfen?
Soll der Notar die Veröffentlichung der Liquidation im Bundesanzeiger veranlassen? Wurde dies bereits gemacht?
Daten des Liquidators
Liquidator 1 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Liquidator auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Liquidator 2 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Liquidator auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
Liquidator 3 Geburtsdatum Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis Befreiung von § 181 BGB Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Liquidator auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
IV. Vornahme der Änderung Art der Satzungsänderung Text der neuen Satzung Gerne erstellen wir eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Satzung. Falls Sie uns eine Satzung zur Verfügung stellen wollen, beachten Sie Folgendes: Die Notarkosten lassen sich dadurch nicht senken. Der Prozess kann sich aber verzögern, weil wir erst Ihre Satzung prüfen müssen. Wenn Sie demgegenüber unsere Satzung verwenden, löst dies keine Mehrkosten aus und ermöglicht einen schnelleren Termin.
Wie soll die Unterzeichnung der Änderung erfolgen? Registeranmeldungen / Satzungsänderungen können auch rein digital erfolgen. Hierfür muss ein örtlicher Bezug zum gewählten Notar bestehen. Zudem müssen Sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss die PIN-Funktion Ihres Ausweisdokuments freigeschaltet sein. Weitere Informationen finden Sie unter https://online-verfahren.notar.de
Nehmen alle Gesellschafter an der Beurkundung teil?
Vertreter 1 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 2 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Vertreter 3 Geburtsdatum Dolmetscher erforderlich Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
V. Anmerkungen/Sonstige Hinweise
VI. Ende des Formulars Kontakt(erforderlich) E-Mail Kommunikation Postadresse des Ausfüllenden
Beauftragung(erforderlich) Entwurf Termin Haben Sie bereits einen zugeteilten Sachbearbeiter? Noch keinen Ackermann, Meike Bartolic, Nadine Börstler-Teisler, Diana Dalldorf, Claudia Folz, Natalia Goldberg, Rebeca Graef, Sandra Haas, Anja Heinsen, Anja Helms, Amke Herrmann, Iris Kaden, Doreen Karkowski, Alexander Kienbaum, Franziska Kowalski, Nadja Kromski, Melissa Kurmies, Jolanta Kußmaul, Luisa Latzke, Susan Lohmann, Alexandra Madlo, Corinna Mazur, Monika Meinschien, Gina Orlicka, Angelika Pawelczyk, Jessica Pehns, Marie-Christin Philipsen, Anna Prieß, Bianca Rasch, Karin Reinke, Angela Richter, Melanie Roahl, Diana Rösener, Ulrike Saggau, Stephanie Sayson, Marie-Isabelle Schacht, Anthea Schepanski, Nadine Schreyer, Anja Steffen, Freya Steinhoff, Janine Stolte, Julia Tobaben, Josefa Tucholski, Michael van Die, Saskia Wieben, Petra Wittenborn, Carsten
Gewünschte E-Mail-Kommunikation
Datenschutz(erforderlich)