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Online-Formular Unternehmensgründung

Wir möchten Ihre Unternehmensgründung schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Das Weiterleiten an andere Personen zum weiteren Ausfüllen ist ebenfalls möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin.

Angaben zur Gesellschaft

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Inländische Geschäftsanschrift
Die Geschäftsanschrift kann in Deutschland frei gewählt werden. Entscheidend ist, dass die Gesellschaft unter der Geschäftsanschrift postalisch erreicht werden kann. In aller Regel wird als inländische Geschäftsanschrift der Sitz der Hauptverwaltung angegeben. Möglich ist jedoch auch die Wohnanschrift eines Geschäftsführers oder Gesellschafters.
Rechtsform
Höhe des Stammkapitals
Ein höheres Stammkapital als 25.000 Euro signalisiert eine besondere Seriosität. Ein niedrigeres Stammkapital als 25.000 Euro ist nur bei der UG möglich. Es sollte mindestens 500 Euro, besser 2.000 Euro betragen, da anderenfalls eine schnelle Insolvenz droht.

Stückelung der Geschäftsanteile
Art der Gründung
Erbringung des Stammkapitals
Gesellschaftsvertrag

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

Angaben zu den Gründern

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als drei Gründer/Gesellschafter ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Gründer/Gesellschafter auf 1-3. Weiter Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

Gründer 1

Art des Gesellschafters
Geburtsdatum
Ehevertrag
Auslandsbezug
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten.
Anschrift
Soll Gründer 1 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.
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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Politisch exponierte Person
Hier ist „Ja“ anzuwählen, wenn der Beteiligte eine politisch exponierte Person oder Familienmitglied einer solchen Person ist oder einer solchen Person „bekanntermaßen nahesteht“ (§ 1 Abs. 12-14 Geldwäschegesetz - GwG). Als politisch exponiert i.S.d. GwG gelten insbesondere Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein in der Bedeutung vergleichbares öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben oder ausgeübt haben.
Handelnd für fremde Rechnung
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nicht auf eigene Rechnung, sondern etwa als Treuhänder für einen anderen tätig wird

Gründer 1 wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Vertreter 1

Geburtsdatum
Soll Vertreter 1 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 2

Geburtsdatum
Soll Vertreter 2 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 3

Geburtsdatum
Soll Vertreter 3 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Gründer 2

Art des Gesellschafters
Geburtsdatum
Ehevertrag
Auslandsbezug
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten.
Anschrift
Soll Gründer 2 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Politisch exponierte Person
Hier ist „Ja“ anzuwählen, wenn der Beteiligte eine politisch exponierte Person oder Familienmitglied einer solchen Person ist oder einer solchen Person „bekanntermaßen nahesteht“ (§ 1 Abs. 12-14 Geldwäschegesetz - GwG). Als politisch exponiert i.S.d. GwG gelten insbesondere Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein in der Bedeutung vergleichbares öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben oder ausgeübt haben.
Handelnd für fremde Rechnung
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nicht auf eigene Rechnung, sondern etwa als Treuhänder für einen anderen tätig wird

Gründer 2 wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Vertreter 1

Geburtsdatum
Soll Vertreter 1 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 2

Geburtsdatum
Soll Vertreter 2 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 3

Geburtsdatum
Soll Vertreter 3 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Gründer 3

Art des Gesellschafters
Geburtsdatum
Ehevertrag
Auslandsbezug
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten.
Anschrift
Soll Gründer 3 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Politisch exponierte Person
Hier ist „Ja“ anzuwählen, wenn der Beteiligte eine politisch exponierte Person oder Familienmitglied einer solchen Person ist oder einer solchen Person „bekanntermaßen nahesteht“ (§ 1 Abs. 12-14 Geldwäschegesetz - GwG). Als politisch exponiert i.S.d. GwG gelten insbesondere Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein in der Bedeutung vergleichbares öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben oder ausgeübt haben.
Handelnd für fremde Rechnung
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nicht auf eigene Rechnung, sondern etwa als Treuhänder für einen anderen tätig wird

Gründer 3 wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Vertreter 1

Geburtsdatum
Soll Vertreter 1 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 2

Geburtsdatum
Soll Vertreter 2 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 3

Geburtsdatum
Soll Vertreter 3 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Gründer 4

Art des Gesellschafters
Geburtsdatum
Ehevertrag
Auslandsbezug
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten.
Anschrift
Soll Gründer 4 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.
Politisch exponierte Person
Hier ist „Ja“ anzuwählen, wenn der Beteiligte eine politisch exponierte Person oder Familienmitglied einer solchen Person ist oder einer solchen Person „bekanntermaßen nahesteht“ (§ 1 Abs. 12-14 Geldwäschegesetz - GwG). Als politisch exponiert i.S.d. GwG gelten insbesondere Personen, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein in der Bedeutung vergleichbares öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene ausüben oder ausgeübt haben.
Handelnd für fremde Rechnung
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nicht auf eigene Rechnung, sondern etwa als Treuhänder für einen anderen tätig wird

Gründer 4 wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Vertreter 1

Geburtsdatum
Soll Vertreter 1 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 2

Geburtsdatum
Soll Vertreter 2 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Vertreter 3

Geburtsdatum
Soll Vertreter 3 zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft bestellt werden?
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einem Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Ein weiterer Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Ggf. Angaben zu Fremdgeschäftsführern

Wichtiger Hinweis: Sie haben die Kombination aus dem gesetzlichen Musterprotokoll und mehr als einen Geschäftsführer ausgewählt. Eine Gründung mit Musterprotokoll ist im Regelfall nur möglich, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und exakt einen Geschäftsführer haben soll. Bitte wählen Sie daher entweder anstelle des Musterprotokolls die individuelle Satzung oder reduzieren Sie die Anzahl der Geschäftsführer auf 1. Weiter Nachteil des Musterprotokolls ist, dass es nicht auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist. So fehlen sinnvolle Regelungen, etwa für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt. Zudem können die Geschäftsanteile frei veräußert werden. Sie können also nicht verhindern, dass unliebsame Dritte in die Gesellschaft eintreten. Aus diesen Gründen empfiehlt sich das Musterprotokoll meist nur dann, wenn lediglich eine Person gründet und auf absehbare Zeit keine weiteren Gesellschafter oder Geschäftsführer hinzukommen sollen.

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Fremdgeschäftsführer 1

Geburtsdatum
Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Fremdgeschäftsführer 2

Geburtsdatum
Anschrift
Einzelvertretungsbefugnis
Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt, kann er Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft stets alleine abschließen, auch wenn es mehrere Geschäftsführer gibt. Anderenfalls kann er dies nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen tun.
Befreiung von § 181 BGB
Bei einer Befreiung von § 181 BGB kann der Geschäftsführer auch Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter eines Dritten vornehmen.

Weitere Angaben

Nehmen alle Gründer an der Beurkundung teil?
Art der Beurkundung
Eine Unternehmensgründung kann auch rein digital erfolgen. Hierfür muss ein örtlicher Bezug zum gewählten Notar bestehen. Zudem müssen Sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Ausweisdokuments freigeschaltet sein.

Hinweis: Eine Beurkundung im Online-Verfahren ist nur unter bestimmten rechtlichen und technischen Voraussetzungen möglich. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Auswahl, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vorgang muss einen örtlichen Bezug zur Notarstelle aufweisen (z.B. Sitz der Gesellschaft). Alle beteiligten Personen benötigen im Regelfall einen Personalausweis und zusätzlich einen Reisepass, um in der Videokonferenz rechtssicher notariell identifiziert zu werden. Bei allen Personalausweisen muss die Online-Ausweisfunktion (eID) freigeschaltet und der PIN bekannt sein. Weitere Infos zum Online-Verfahren finden Sie unter den folgenden Links:

Infoblatt "Notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht"
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Online-Verfahren

Anmerkungen/Sonstige Hinweise

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