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Online-Formular Testament

Ein Testament oder Erbvertrag ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Daher ist ein persönliches Beratungsgespräch in der Regel unentbehrlich. Sie können mit diesem Online-Formular vorab die relevanten Angaben übersenden zur besseren Vorbereitung des Beratungsgesprächs und für eine eventuelle spätere Entwurfserstellung. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischen zu speichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

I. Wer möchte seinen Nachlass regeln?

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Angaben zum Erblasser

Angaben zu Erblasser 1

Geburtsdatum
Anschrift
Ehe mit Erblasser 2
Eingetragener Lebenspartnerschaft mit Erblasser 2
Datum der Eheschließung
Bezug zum Ausland
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Testament/Erbvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.
Es besteht ein Ehevertrag

Weitere Angaben zum Erblasser

Weitere Angaben zu Erblasser 1

Testament/Erbvertrag vorhanden
Ein bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen.
Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

Angaben zum Ehepartner

Geburtsdatum
Anschrift

Angaben zu Erblasser 2

Geburtsdatum
Anschrift
Es besteht ein Ehevertrag
Bezug zum Ausland
Ein Bezug der Ehe zum Ausland besteht insbesondere, wenn einer oder beide Ehegatten – unabhängig davon, ob der jeweilige Ehegatte direkt am Testament/Erbvertrag beteiligt ist – zum Zeitpunkt der Eheschließung oder danach den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten.

Weitere Angaben zu Erblasser 2

Testament/Erbvertrag vorhanden
Ein bestehendes Testament / ein Erbvertrag sollte durch den Notar auf Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Bitte übersenden Sie nach Möglichkeit eine Kopie/einen Scan des Testaments oder des Erbvertrags. Sie können dafür auch die Uploadfunktion am Ende dieses Formulars nutzen.
Dolmetscher erforderlich
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränkt
Dies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt sprechen, hören, lesen oder schreiben kann.

II. Angaben zu Angehörigen

Lebende Familienangehörige

Angaben zu Kindern

Angaben zu Kind 1

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 1 eigene Kinder?

Angaben zu Kind 2

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 2 eigene Kinder?

Angaben zu Kind 3

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 3 eigene Kinder?

Angaben zu Kind 4

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 4 eigene Kinder?

Angaben zu Kind 5

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 5 eigene Kinder?

Angaben zu Kind 6

Geburtsdatum
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Anschrift
Beziehung zu den Erblassern
Kind aus jetziger Ehe?
Kind aus jetziger eingetragener Lebenspartnerschaft?
Hat Kind 6 eigene Kinder?

Angaben zu weiteren Enkelkindern

Gibt es weitere Enkelkinder? (z.B. von verstorbenen Kindern)

Angaben zu Eltern

Ist der Vater von Erblasser 1 am Leben?
Ist die Mutter von Erblasser 1 am Leben?
Ist der Vater von Erblasser 2 am Leben?
Ist die Mutter von Erblasser 2 am Leben?

III. Angaben zum Vermögen

Vermögensgegenstände

Angaben zu Immobilie 1

Adresse
Vermietet an
Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 1 gehört

Angaben zu Immobilie 2

Adresse
Vermietet an
Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 2 gehört

Angaben zu Immobilie 3

Adresse
Vermietet an
Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 3 gehört

Angaben zu Immobilie 4

Adresse
Vermietet an
Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 4 gehört

Angaben zu Immobilie 5

Adresse
Vermietet an
Gibt es einen zugehörigen Stellplatz?
Immobilie 5 gehört

Angaben zur Unternehmensbeteiligung

Unternehmensbeteiligung gehört

Angaben zum Barvermögen

Barvermögen gehört

Angaben zum Auslandsvermögen

Auslandsvermögen gehört

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gehören

IV. Regelungen im Testament

Insbesondere die nachfolgenden Felder müssen Sie nicht unbedingt vorab ausfüllen. Gern erörtern wir die einzelnen Punkte mit Ihnen in einer gemeinsamen Besprechung.

Ersatzerbe(n) (insbesondere falls der Erbe(n) vorverstirbt)
Möchten Sie einen Testamentsvollstrecker vorsehen?
Ein Testamentsvollstrecker kann beispielsweise die Aufteilung des Nachlasses übernehmen - etwa um Streit unter den Erben zu minimieren - oder den Nachlass für einen längeren Zeitraum verwalten - etwa wenn einzelne Erben noch minderjährig sind.
Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers
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Soll für den Fall das beide Eltern versterben und Kinder noch minderjährig sind, ein Vormund bestimmt werden?
Dies kann dann relevant werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Kindern versterben. Eltern, die das Sorgerecht haben, können für diesen Fall eine dritte Person oder ein Ehepaar als Vormund benennen (oder Personen von der Vormundschaft ausschließen).
Soll der Ex-Partner von der Verwaltung des Vermögens, das minderjährige Kinder erben, ausgeschlossen werden?
Dies kann relevant werden, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles ein Minderjähriger Vermögen erhält. Die Vermögenssorge der Sorgeberechtigten erstreckt sich nicht auf solches Vermögen, bei dem im Testament bestimmt wurde, dass die Sorgeberechtigten das Vermögen nicht verwalten sollen.
Bindungswirkung bzgl. der Regelungen des Testaments?
Wenn mehrere Personen, etwa Ehegatten, gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen errichten, ist häufig gewünscht, dass Teile davon nicht mehr geändert werden können, ohne dass der andere Teil Kenntnis erhält oder ggf. sogar an solchen Änderungen mitwirkt.
Bindungswirkung bzgl. der Regelungen des Testaments?
Wenn mehrere Personen, etwa Ehegatten, gemeinsam eine Verfügung von Todes wegen errichten, ist häufig gewünscht, dass Teile davon nicht mehr geändert werden können, ohne dass der andere Teil Kenntnis erhält oder ggf. sogar an solchen Änderungen mitwirkt.
Soll eine Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts getroffen werden?
Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist. Hat ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Versterbens seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland, kann ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen, so dass die getroffene Regelung unter Umständen nicht mehr gewünschte Wirkung entfaltet. Dem kann durch eine Rechtswahl vorgebeugt werden. Eine Rechtswahl ist mit Mehrkosten verbunden.

V. Anmerkungen/Sonstige Hinweise

VI. Unterlagen hochladen

Für die Erstellung des Testaments benötigen wir eine Kopie bzw. einen Scan von manchen Unterlagen. Gern können Sie dazu die nachfolgende Uploadfunktion nutzen. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail senden. Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte die Originale mit. Sollten die benötigten Unterlagen bei uns im Amt verwahrt sein, brauchen Sie diese nicht erneut an uns zu übermitteln.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Kopie des Ehevertrags von Erblasser 1
    • Kopie des Ehevertrags von Erblasser 1
    • Kopie des Ehevertrags von Erblasser 2
    • Kopie des Ehevertrags von Erblasser 1 und Erblasser 2
    • Kopie des Testaments/Erbvertrags von Erblasser 1
    • Kopie des Testaments/Erbvertrags von Erblasser 2
Ziehen Sie Dateien hier her oder
Akzeptierte Datentypen: pdf, jpg, png, jpeg, Max. Dateigröße: 4 MB, Max. Dateien: 5.

    VII. Ende des Formulars

    Kontakt(erforderlich)
    E-Mail Kommunikation
    Postadresse des Ausfüllenden
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    Wünschen Sie die Betreuung durch einen bestimmten Notar unseres Notarbüros?

    Beauftragung(erforderlich)
    Beauftragung(erforderlich)
    Beauftragung(erforderlich)
    Beauftragung(erforderlich)
    Testamentsregister(erforderlich)
    Testamentsregister(erforderlich)

    Mit der Übermittlung der Daten willige/n ich/wir ein, dass die Notarin Informationen zu ggf. weiteren letztwilligen Verfügungen im zentralen Testamentsregister abruft.

    Entwurf an Erblasser
    Entwurf an Erblasser 1
    Entwurf an Erblasser 2
    Besprechungstermin
    Termin
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    Gewünschte E-Mail-Kommunikation
    Datenschutz(erforderlich)

    Impressum    Datenschutz